Wednesday, August 30, 2006

Patientenverfügung

Vor eingien Jahren stand ich in der Intensivstation des Klinikums in Aachen. Mein Bruder war es, der nach dem so genannten HiT-Syndrom (Hebarien induzierte Thrombose) Monate lang im Koma lag. Es stellte sich die Frage, ob ihm ein Weiterleben, dass ausschließlich von Apparaten gesteuert wurde, zuzumuten ist. Wie weit das Gehirn durch das Krankheitsbild geschädigt sein würde, war noch nicht abzusehen. Was wir aber gesehen haben war grenzenloses Leid. Wir konnnten in keinster Weise eingreifen und mussten zur Kenntnis nehmen, dass die alleinige Entscheidungsgewalt in den Händen der Ärzte bzw. des Gerichts lag, da mein Bruder keine Patientenverfügung hatte. Selbst wenn wir lebenserhaltende Maßnahmen für eine Qual und unzumutbar gehalten hätten, konnten wir keinen Einfluss nehmen.

MACHEN SIE EINE PATIENTENVERFÜGUNG!

Meine Frau und ich haben selbst vor kurzem eine Patienten-verfügung abgeschlossen. Mit einer Patientenverfügung machen Sie deutlich, was geschehen soll, wenn Sie nicht mehr aus eigener Kraft über sich bestimmen können. Zumindest können die von Ihnen Bevollmächtigten erreichen, dass Sie z. B. in eine andere Klinik verlegt werden können.

Die Patientenverfügung ist keine Frage des Alters. Es ist immer wichtig, für einen schweren Verkehrsunfall oder ein Unglück am Arbeitsplatz vorbereitet zu sein. Auch wenn wir alle hoffen, dass der Ernstfall nie eintritt.

Am Ende des Newsletters finden Sie einen Artikel darüber, den ich vor kurzem in der Donauwörther Zeitung gelesen habe.

Lassen Sie sich dies betreffend von einem Rechtsanwalt oder einem Notar beraten und verschieben dies nicht auf einen unbestimmten Tag in der Zukunft, sondern legen Sie jetzt fest, wann Sie eine Patientenverfügung machen.

Und zum Abschluss möchte ich Ihnen, wie im vorigen Eintrag versprochen, wieder eine "Regel zur Mitarbeiter-führung" auf den Weg geben:

" Geben Sie dem Anderen immer die Möglichkeit,

sein Gesicht zu wahren.

Stellen Sie niemanden bloß.

Erniedrigen Sie niemanden.

Bagatellisieren Sie die Fehler."



Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Tag


Ihr

Helmut Unger




____________________________________________________________

Patientenverfügung - ein Thema für alle



Justizministerin referierte

Donauwörth (kgr).

Die bayerische Justizministerin als Referentin bei der Donau-Rieser Seniorenunion - Theo Meyer, Vorsitzender des Arbeitskreises, hatte allen Grund zur Freude. Das Thema von Dr. Beate Merk war die Patientenverfügung. Vermittelt hatte das, so war unter der Hand zu erfahren, die ehemalige MdB Doris Meyer aus Oppertshofen. Donauwörths Bürgermeister Klaus Stephan begrüßte sie offiziell im Namen der Stadt und stellte ihr die Kommune vor.

Eines machte die Referentin gleich klar: "Das ist kein Thema für Senioren, das geht jeden an, der das 18. Lebensjahr erreicht hat. Ob im Wachkoma oder bei fortgeschrittener Demenz, nach schwerstem Verkehrsunfall oder fast tödlichem Unglück am Arbeitsplatz, jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, was für ihn Würde ist." Damit bestimmt er durch die Patientenverfügung auch die Art und Weise seiner Behandlung. Etwa fünf Millionen Menschen in der BRD machen inzwischen davon Gebrauch.

Die Patientenverfügung greift dann, wenn man selbst so schwer beschädigt ist, das man sich nicht mehr mitteilen kann. Damit wissen die Ärzte, was der Patient will, und die Angehörigen haben es leichter. Wie Dr. Merk sagte, hätten viele Menschen Ängste. Angst vor Fremdbestimmung, vor Bevormundung, vor Apparaten und Schmerzen, vor einem würdelosen Tod. Angst aber auch, nicht die wirkungsvollste Hilfe zu bekommen. Eine kleine Karte in der Tasche, im Geldbeutel informiere, dass für den Kranken eine Patientenverfügung vorliege. Sie gebe einer Vertrauensperson Vollmacht, diese Verfügung auch anzuwenden; etwa gegenüber Krankenhaus und Ärzten. Für die Ärzteschaft sei eine Patientenverfügung verbindlich.

Besteht keine Verfügung, kann niemand, kein Angehöriger, Ehemann oder Kind, im Namen des Opfers tätig werden, informierte die Ministerin weiter. Unter Umständen bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. Das muss kein Angehöriger sein. Dann folgt immer die Entscheidung für die Apparatemedizin, mit Sauerstoffmaske und Magensonde.

Existiert aber die Patientenverfügung, muss der Wille des Patienten umgesetzt werden durch "die Person seines Vertrauens". Eine eigene Vorsorgebroschüre aus dem Haus der Ministerin, zusammengestellt von Juristen, Ärzten und Theologen kann gegen einen geringen Unkostenbeitrag angefordert oder kostenfrei aus dem Internet herunter geladen werden. Grundsätzlich, so Beate Merk, sollte einer Patientenverfügung immer ein ausgedehntes Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens voran gehen.

Artikel vom: 07.07.2006

0 Comments:

Post a Comment

<< Home